Steuerbefreiung
Der Kammerchor an der TU Clausthal e.V. ist laut Freistellungsbescheid vom 29.04.2022 vom Finanzamt Goslar - Bad Gandersheim von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Die Steuerbefreiung bezieht sich auf die § 5 Abs. 1, Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG.
Hinweis zur Steuerbegünstigung:
Die Körperschaft fördert im Sinne §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
Grundlage für die Steuerbefreiung sind die Unterlagen der Jahre 2019 bis 2021.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
tuc-kammerchor@web.de